Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß die folgenden Prüf- und Gewährzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind:
Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Marokko (Anlage 1)
Gewährzeichen der Republik Kuba für Rum (Anlage 2)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. April 1999 (BGBl. I S. 767).
Bundesministerium der Justiz
Anlage 1
Fundstelle: BGBl. I 1999, 1724)
Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Marokko
Anlage 2
Fundstelle: BGBl. I 1999, 1725)
Gewährzeichen der Republik Kuba für Rum
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