Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"
Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"
Eingangsformel
Auf Grund des Artikels 6 § 6 Nr. 1 des Umweltrahmengesetzes vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 649) in Verbindung mit §§ 12, 13 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes wird verordnet:
§ 1 Festsetzung
In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden im Spreewald Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" festgesetzt.
§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung
(1) Die Niederungslandschaft des Biosphärenreservates Spreewald weist als Hauptbesonderheit ein feinmaschiges Fließgewässernetz von 971 km Länge auf. Zahlreiche periodische Hochwasserereignisse bilden die Voraussetzung für die Vielfalt an Lebensräumen mit hoher Artenmannigfaltigkeit der Flora und Fauna. Der Oberspreewald ist durch ein kleinflächiges Mosaik historisch gewachsener Landnutzungsformen, durch die sorbische und deutsche Bevölkerung gekennzeichnet, während der Unterspreewald vor allem durch eine naturnahe Waldbestockung von Erlenbruchwäldern und Hartholzauen geprägt wird.
(2) Die Grenze des Biosphärenreservates verläuft wie folgt:
Straßenmitte am nördlichen Ortsausgang Neuendorf am See,
Straßenmitte der den Neuendorfer See umgehenden Straße in nördlicher Richtung bis zur Kreisgrenze Lübben-Beeskow,
Kreisgrenze der Kreise Lübben und Beeskow in östlicher Richtung zum westlichen Ufer des südlichen Spreealtarmes nördlich Pretschen,
Kreisgrenze in südliche Richtung folgend bis einschließlich Weg südlich des Spreedammes,
Weg in östlicher Richtung bis Einmündung des Waldweges aus südlicher Richtung,
einschließlich Waldweg in südliche Richtung bis Ortseingang Pretschen,
einschließlich Straße innerhalb der Ortslage bis zum Dorfanger,
einschließlich Straße in südöstliche Richtung bis Abzweig der Straße nach Kuschkow in südwestliche Richtung,
Straße einschließend in Richtung Kuschkow bis Ortsausgang, Straße in westliche Richtung bis Dorfanger F 179,
Dorfanger südlich Straße nach Dürrenhofe bis Abzweig des Feldweges in Richtung Schlepzig ca. 1 km südlich F 179,
Weg einschließend bis zur Mitte der Straßeneinmündung Schlepzig-Neu Lübbenau,
Mitte der Straße zum Ortskern Schlepzig,
Mitte der südöstlich aus Schlepzig führenden Straße über Börnichen zur F 87,
Straßenmitte der F 87 in südwestliche Richtung bis zur Einmündung der F 320 in Lübben,
Feldweg einschließend an der Stromversorgungsleitung in südöstliche Richtung nach Byhlen,
ab Kreuzung in Byhlen einschließend in südliche Richtung bis Ortsausgang,
anschließenden Feldweg einschließend in südliche Richtung bis östlichen Ortsrand Byhleguhre,
einschließend Straße als Verlängerung des Feldweges in südliche Richtung,
Straßenverbindung über Neu Byhleguhre und Saccassne nach Schmogrow,
ab Straßenkreuzung in Schmogrow Straße einschließend in östliche Richtung bis Straßenkreuzung in Fehrow,
Straße einschließend in südliche Richtung über Striesow einschließlich des Dorfangers in Briesen,
Straße über Guhrow, Ruben, Papitz und Kunersdorf zum Bahnübergang des Bahnhofs Papitz,
Bahndamm einschließend entlang der Bahnstrecke Görlitz-Berlin über Vetschau bis Bahnübergang Göritzer Mühle,
Straße einschließend in südwestliche Richtung bis zur F 115,
Straßenmitte der F 115 in nordwestliche Richtung über Lübbenau und Ragow bis zur Einmündung des Feldweges nach Neuendorf ca. 300 m nördlich Ortsausgang Ragow,
Feldweg einschließend bis zur F 87 in Neuendorf,
Straßenmitte der F 87 in nordöstliche Richtung bis Bahnübergang der Strecke Görlitz-Berlin südwestlich Lübben,
Bahndamm einschließend nordwestliche Richtung bis Bahnübergang Groß Lubolz,
Straßenmitte der Dorfstraße in nördliche Richtung bis ca. 200 m nördlich der Kirche einmündenden Straße aus nordwestlicher Richtung,
Straße einschließend in westliche Richtung bis Ortsausgang,
anschließenden Wiesen-Wald-Weg einschließend in nördliche Richtung bis zum Bugkgraben,
einschließend der F 320 in östliche Richtung über Radensdorf und Straupitz bis Butzen,
einschließend Waldweg entlang der Gemarkungsgrenze in nordwestliche Richtung bis zur Landstraße Schönewalde-Krausnick,
einschließlich Landstraße bis zur Einmündung der Straße aus Richtung Brand in der Ortslage Krausnick,
einschließend Straße in westliche Richtung nach Brand bis Waldgestell Forstabteilungsgrenze 368/375,
einschließend Waldweg Forstabteilungsgrenze 368/375 in nördliche Richtung bis Forstabteilungsgrenze 393/397,
einschließend Waldweg in westliche Richtung bis Kreisgrenze Lübben-Königs Wusterhausen,
Kreisgrenze in nördliche Richtung, nördlich den Köthener See umführend, bis Uferweg nach Neuköthen,
einschließend Uferweg Neuköthen bis Ortslage,
Weg durch Neuköthen bis Dahme-Umflutkanal in östlicher Richtung folgend,
Dahme-Umflutkanal querend, der 20 kV-Leitung nordöstlich folgend bis Einmündung Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg,
Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg einschließend nordwestlich folgend bis F 179,
F 179 einschließend südöstlich bis Abzweig Straße Neuendorf,
Straßenmitte der Straße Richtung Neuendorf bis nördlich einmündender Wiesenweg bis ca. 750 m vor der Ortslage Neuendorf,
entlang der hier beginnenden Gemarkungsgrenze, Neuendorf nördlich umführend zur Straße am Ortsausgang in östliche Richtung.
(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in Forstkarten M 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und den zuständigen Kreisverwaltungen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.
§ 3 Schutzzweck
Die Festsetzung des Biosphärenreservates bezweckt:
den Schutz der in Europa einmaligen Niederungslandschaft des Spreewaldes mit seinem fein strukturierten Fließgewässersystem, artenreichen Feuchtbiotopen, Wiesen und Niederungswäldern,
die Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Wasserregimes mit periodischen Überstauungen als Grundlage der Tier- und Pflanzenwelt in ihren durch Wasser bestimmten Lebensräumen,
die Bewahrung traditioneller Bewirtschaftungsformen wie Horstäcker, Streuwiesen und das dadurch hervorgebrachte kleinflächige Mosaik der Landnutzung,
die Bestandspflege und -förderung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten in ihren Biotopen,
die Regenerierung ökologisch degradierter Meliorationsflächen und Fließgewässer zu weiträumig vernetzten, ökologisch stabilen Lebensräumen,
die Entwicklung zukunftsfähiger ökologischer Landnutzungsmodelle zur Existenzsicherung der Spreewaldbauern als Pfleger und Gestalter dieser Landschaft, verbunden mit der Wiedergeburt traditionellen Handwerks,
Erkenntnisgewinn aus Naturbeobachtung durch einen umweltverträglichen und gelenkten Fremdenverkehr, der sich vor allem auf Wasserwegen vollzieht,
die Vermittlung breiten Umweltbewußtseins bei der ansässigen Bevölkerung und den Spreewaldbesuchern durch Erleben funktionierender Ökosysteme,
eine kontinuierliche ökologische Grundlagenforschung, die insbesondere dazu dient, eine ganzheitliche Sicht der Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu finden.
§ 4 Schutzzonen
(1) Das Gebiet des Biosphärenreservats wird in die Schutzzonen I, II, III und IV gegliedert. Die Schutzzonen I und II werden als Naturschutzgebiet von zentraler Bedeutung, die Schutzzonen III und IV als Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung ausgewiesen.
(2) Die Schutzzone I (Kernzone) umfaßt die Gebiete, die völlig ihrer natürlichen Dynamik überlassen bleiben. Im einzelnen sind dies folgende Gebiete:
Kernzone Groß Wasserburg Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Forstabteilung 43 - 49 sowie 34 und 36, wobei die nördliche und westliche Begrenzung von Ortslage Groß Wasserburg bis Puhlstrom jeweils 150 m waldeinwärts parallel zu den Grenzen der genannten Forstabteilungen zur Regenerierungszone verläuft.
- Auen- und Bruchwälder verschiedener ökologischer Ausprägung und Sukzessionsstadien
Kernzone Buchenhain Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Forstabteilung 126
- Durch gestörte hydrologische Verhältnisse geschädigter Alterlenbestand in der Phase fortschreitenden Zerfalls und natürlicher Regenerierung
Kernzone Kriegbusch Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Aus zwei Teilflächen bestehend, Teilfläche I: Forstabteilungen 4, 5, 7, 9 - 12, 98, 99, wobei die nördliche und westliche Begrenzung jeweils 150 m waldeinwärts parallel zu den Grenzen der genannten Forstabteilungen zur Regenerierungszone verläuft, Teilfläche II: Forstabteilungen 101 und 106.
- Artenreiche Mischbestockung in guter Altersstruktur
Kernzone Luchsee Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Parallel zur Grenze des Naturschutzgebietes nach Abs. 3 Nr. 6 in einem Abstand von 100 m zur Mitte des Gebietes.
- Verlandungshochmoor mit nahezu vollständiger Serie der oligotrophen Moorverlandung
Kernzone Hochwald-Polenzoa Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Südliches Ufer der Neuen Polenzoa südlich des Nordumfluters in Höhe Alt Zaucher Mühle in östliche Richtung,
- die Wiese westlich des Nordfließes ausschließend zum Eichgraben,
- westliches Ufer des Eichgrabens bis Mündung Dittmarfließ,
- westliches Ufer des Dittmarfließes in südliche Richtung bis Mündung Großes Fließ,
- nördliches Ufer des Großen Fließes in westliche Richtung bis Mündung des Hegemeisterkanals,
- östliches Ufer des Hegemeisterkanals in nördliche Richtung bis Mündung der Neuen Polenzoa,
- östliches Ufer der Neuen Polenzoa in nördliche Richtung zur Krümmung in östliche Richtung.
- Niederungswald verschiedener Sukzessionsstadien mit eingestreuten Naßwiesen
Kernzone Huschepusch Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Östliches Ufer des Lehder Grabens in nördliche Richtung von der Mündung Eschenfließ bis zur Kreuzung mit dem Bürgerfließ,
- südliches Ufer des Bürgerfließes in nordöstliche Richtung bis zur Mündung Burg-Lübbener Kanal,
- südliches Ufer des Burg-Lübbener Kanals in östliche Richtung bis zur Mündung Tschapek-Kanal,
- westliches Ufer des Tschapek-Kanals in südliche Richtung bis zur Mündung Hauptspree,
- nördliches Ufer der Hauptspree in westliche Richtung bis zur Mündung Eschenfließ,
- östliches bzw. nördliches Ufer des Eschenfließes bis zur Mündung Lehder Graben.
- Reich strukturierte aufgelassene Wiesenlandschaft im Stadium fortschreitender Verbuschung durch Grauweide
Kernzone Luschna Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Südliches Ufer des Burg-Lübbener Kanals östlich der Mündung Pusch-Halle-Fließ in östliche Richtung bis Mündung Lehder Fließ,
- westliches Ufer des Lehder Fließes in südliche Richtung bis Mündung Brandkanal,
- südliches Ufer des Brandkanals in östliche Richtung bis Mündung Luggraben,
- westliches Ufer des Luggrabens in südliche Richtung bis Mündung Bürgerfließ,
- nördliches Ufer des Bürgerfließes in westliche Richtung bis Mündung des Fließes L002,
- westliches Ufer des Lehder Fließes in südliche Richtung bis Mündung Hauptspree,
- östliches Ufer der Hauptspree in nördliche Richtung bis Mündung Pusch-Halle-Fließ,
- östliches Ufer des Pusch-Halle-Fließes in nördliche Richtung bis Mündung Burg-Lübbener Kanal.
- Reich strukturierte Wiesenlandschaft im Stadium fortschreitender Verbuschung
(3) Die Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone) dient der Abschirmung der Kernzonen vor Schadeinflüssen sowie die Erhaltung und Pflege landschaftstypischer Vielfalt. Die Schutzzone II umfaßt folgende Gebiete:
Naturschutzgebiet Josinsky-Luch Grenzbeschreibung: Gebietscharakteristik:
- Waldweg einschließend südöstlich des Godnasees ab Abzweig des Waldweges, der nördlich das Josinsky-Luch begrenzt, in südliche Richtung, den Grenzberg in östliche Richtung umführend bis Kreisgrenze Lübben-Beeskow,
- Kreisgrenze Lübben-Beeskow in südliche Richtung bis zur Mitte der Spree,
- Spreemitte in westliche Richtung bis einschließlich Feldweg in nördliche Richtung in Höhe Amalienhof,
- einschließlich Weg in nördliche Richtung bis Mündung Feldweg in Richtung Alt Schadow,
- einschließlich Feldweg in westliche Richtung bis ausschließlich Ortslage Alt Schadow,
- östliche Ortsgrenze bis ausschließlich Feldweg an der Landstraße Alt Schadow-Grubensee am nördlichen Ortsausgang Alt Schadow,
- Straße Richtung Grubensee ausschließlich in nordöstliche Richtung ca. 800 m bis einschließlich Waldweg in östliche Richtung,
- Waldweg einschließend in östliche Richtung bis Gabelung,
- südlichen Waldweg einschließend in nordöstliche Richtung entlang der Waldkante bis Abzweig des Waldweges in südliche Richtung südöstlich des Godnasees.
- Flachmoor mit Schlank- und Steifseggenrieden sowie artenreicher Spreeniederung mit Altarmen
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