Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2025-12-12
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 110a Absatz 1d Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu erlassen.

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