Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST
Deutschen Bundespost POSTDIENST
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt.
II.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.
Schlußformel
Deutsche Bundespost POSTDIENST Generaldirektion Der Vorstand
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