Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
c)Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Diensterfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzertifikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Verbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über technische Schutzrechte anwendend)Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für Waren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektivmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über nichttechnische Schutzrechte anwenden8
2Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 2)
2.1Nationale gesetzliche Vorschriften (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe a)a)Vorschriften über den nationalen gewerblichen Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbearbeitung anwendenb)Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen3
2.2Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe b)a)Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, Designs und Sorten vorbereitenb)Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen, Vollmachten und Erfinderbenennungen beschaffenc)Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, auch in elektronischer Form, einreichen und Fristen überwachend)amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und einzahlene)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten8
2.3Erteilungs- und Eintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c)a)Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren nationaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und den Auftraggeber unterrichtenb)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichenc)förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und internationale Marken mit nationalem Schutzanteil entwerfen und einreichend)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten8
2.4Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe d)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten6
3Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 3)
3.1Internationale Zusammenarbeit (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a)a)Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwendenb)fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Korrespondenzanwälten und Behörden in englischer Sprache führen4
3.2Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommen (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b)a)Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorbereiten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und Anlagen beschaffenb)Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einreichenc)amtliche Gebühren berechnen und einzahlend)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten8
3.3Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Ausland (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe c)a)Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und -abläufe beschaffen und berücksichtigenb)nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, Anlagen zusammenstellen und die Einreichung veranlassen
c)Validierungen und Umwandlungen veranlassen, regionale und nationale Phasen einleitend)Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung der Formvorschriften vor den nationalen Patentämtern nach der Veröffentlichung der Erteilung von europäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an Rechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen beschaffen und zusammenstellene)Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß beschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bearbeitenf)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten 8
3.4Erteilungs- undEintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe d)a)Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber unterrichtenb)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichenc)förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Gemeinschaftsmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Widerspruchsgebühren einzahlend)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen6
3.5Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe e)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten4
4Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 4)
4.1Fristenmanagement (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe a)a)Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachenb)Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Fristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiedereinsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung nachholen8
4.2Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe b)a)Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung berechnen, überwachen, anmahnen und einzahlenb)Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland vorbereiten, veranlassen und erforderliche Unterlagen beschaffen3
5Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 5)
5.1Erstinstanzliche Verfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe a)a)Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammenstellenb)Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen6
5.2Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten4
6Vergütungs- und Kostenrecht (§ 4 Absatz 6 Nummer 6)a)Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte unterscheiden und berechnenb)Gerichtskostenrechnungen kontrollierenc)amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behörden wirksam einzahlend)Kostenverzeichnisse anwendene)Vergütungsvereinbarung entwerfenf)Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Patentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge stellen sowie Beschlüsse kontrolliereng)Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf Grund der Beschlüsse prüfenh)Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstellen6
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
bis 12. Monat13. bis 36. Monat
(1)(2)(3)(4)
1Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem (§ 4 Absatz 7 Nummer 1)a)Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben, Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben, Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheidenb)Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen und die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und ihre Beschäftigten erläuternc)Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufsausübung einhaltend)betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in volkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, insbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Wettbewerbe)Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Berufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigenf)Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung unter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften mitgestalten
2Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 7 Nummer 2)a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellenb)Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit seinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwirken erklärenc)Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisationsanweisungen darstellen
d)Kooperationsbeziehungen erläuterne)Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte darstellen
3Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 3)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragenc)im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachtend)arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie tarifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb erläuterne)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abzüge erklärenf)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erkläreng)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begreifen und nutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermittelnwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung (§ 4 Absatz 7 Nummer 4)a)Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifenb)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegenc)stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und bewältigend)Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendene)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitenf)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
5Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)