Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2026

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2025-11-24
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
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Aufgrund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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