Allgemeine Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Bereich des Zivildienstes

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1982-12-14
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Bereich des Zivildienstes

§ 1

Auf Grund des § 51 Abs. 3 Nr. 3 Zivildienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015), zuletzt geändert durch die Zweite Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 1. April 1982 (BGBl. I S. 418), übertrage ich die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Streitigkeiten in Angelegenheiten

auf das Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann-Straße 2 - 6, 5000 Köln 51.

§ 2

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit

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