Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes außerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutzgesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1990-09-18
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Schutzes außerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutzgesetzes

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Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 4 des Sortenschutzgesetzes vom 4. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2170) gibt der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt: Ein dem Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz entsprechender Schutz wird in der Deutschen Demokratischen Republik auch Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Geltungsbereich des Sortenschutzgesetzes gewährt.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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