Zweites Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung
Art 1 bis 4
Art 5
Art 6
Art 7
Art 8 Mineralölsteuergesetz
Art 8
Art 8
Art 8
Art 8
Art 9
Art 10 Berlin-Klausel
Art 11 Inkrafttreten
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