Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Anlage 6 (zu § 24 Absatz 4)Kriterium zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1093 - 1094)
Die Neigung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zur Ausbildung von Wegsamkeiten soll möglichst gering sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Veränderbarkeit der Gebirgsdurchlässigkeit, Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen, die Rückbildbarkeit von Rissen und für den Vergleich von Gebieten die Duktilität des Gesteins nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
Veränderbarkeit der vorhandenen GebirgsdurchlässigkeitVerhältnis repräsentative Gebirgsdurchlässigkeit/repräsentative Gesteinsdurchlässigkeit< 1010 – 100> 100
Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen in folgenden Erfahrungsbereichen –rezente Existenz als wasserlösliches Gestein–fossile Fluideinschlüsse–unterlagernde wasserlösliche Gesteine–unterlagernde Vorkommen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe–Heranziehung als hydro- geologische Schutzschicht bei Gewinnungsbergwerken–Aufrechterhaltung der Abdichtungsfunktion auch bei dynamischer Bean- spruchung–Nutzung von Hohlräumen zur behälterlosen Speicherung von gasförmigen und flüssigen MedienDie Gebirgsformation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines oder mehrerer Erfahrungsbereiche als gering durchlässig bis geologisch dicht identifiziert, auch unter geogener oder technogener Beanspruchung.Die Gebirgsformation/der Gesteinstyp ist mangels Erfahrung nicht unmittelbar/ mittelbar als gering durchlässig bis geologisch dicht zu charakterisieren.Die Gebirgsformation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines Erfahrungsbereichs als nicht hinreichend gering durchlässig identifiziert.
Duktilität des Gesteins (da es keine festgelegten Grenzen gibt, ab welcher Bruchverformung ein Gestein duktil oder spröde ist, soll dieses Kriterium nur bei einem Vergleich von Standorten angewandt werden)Duktil/plastisch-viskos ausgeprägtSpröde-duktil bis elastoviskoplastisch wenig ausgeprägtSpröde, linear-elastisch
Rückbildbarkeit von RissenRückbildung der Sekundärpermeabilität durch RissschließungDie Rissschließung erfolgt aufgrund duktilen Materialverhaltens unter Ausgleich von Oberflächenrauhigkeiten im Grundsatz vollständig.Die Rissschließung erfolgt durch mechanische Rissweitenverringerung in Verbindung mit sekundären Mechanismen, zum Beispiel Quelldeformationen.Die Rissschließung erfolgt nur in beschränktem Maße (zum Beispiel bei sprödem Materialverhalten, Oberflächenrauhigkeiten, Brückenbildung).
Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch RissverheilungRissverheilung durch geochemisch geprägte Prozesse mit erneuter Aktivierung atomarer Bindungskräfte im RissflächenbereichRissverheilung nur durch geogene Zuführung und Auskristallisation von Sekundärmineralen (mineralisierte Poren- und Kluftwässer, Sekundärmineralisation)
Zusammenfassende Beurteilung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten aufgrund der Bewertung der einzelnen IndikatorenBewertung überwiegend „günstig“: Keine bis marginale Neigung zur Bildung von FluidwegsamkeitenBewertung überwiegend „bedingt günstig“: Geringe Neigung zur Bildung von dauerhaften FluidwegsamkeitenBewertung überwiegend „weniger günstig“: Bildung von dauerhaften sekundären Fluidwegsamkeiten zu erwarten
Anlage 7 (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Gasbildung
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)
Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GasbildungWasserangebot im Einlagerungsbereichtrockenfeucht und dicht (Gebirgsdurchlässigkeit < 10–11 m/s)feucht
Anlage 8 (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der Temperaturverträglichkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1096)
Die von Temperaturänderungen infolge der Einlagerung der radioaktiven Abfälle betroffenen Gesteinsformationen sollen so beschaffen sein, dass dadurch bedingte Änderungen der Gesteinseigenschaften sowie thermomechanische Gebirgsspannungen nicht zu einem Festigkeitsverlust und der Bildung von Sekundärpermeabilitäten im Endlagerbereich führen. Indikatoren hierfür sind die Neigung zur Bildung wärmeinduzierter Sekundärpermeabilitäten und ihre Ausdehnung sowie die Temperaturstabilität des Wirtsgesteins hinsichtlich Mineralumwandlungen.
Anlage 9 (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1097)
Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen ein möglichst hohes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden besitzen. Indikatoren hierfür sind die Sorptionsfähigkeit der Gesteine beziehungsweise die Sorptionskoeffizienten für die betreffenden Radionuklide nach der unten stehenden Tabelle, ein möglichst hoher Gehalt an Mineralphasen mit großer reaktiver Oberfläche wie Tonminerale sowie Eisen- und Mangan-Hydroxide und -Oxihydrate, eine möglichst hohe Ionenstärke des Grundwassers in der geologischen Barriere sowie Öffnungsweiten der Gesteinsporen im Nanometerbereich.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
Sorptionsfähigkeit der Gesteine des einschlusswirksamen GebirgsbereichsKd-Wert für folgende langzeitrelevante Radionuklide≥ 0,001 m3/kgUran, Protactinium, Thorium, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Palladium, Jod, Cäsium, ChlorUran, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Cäsium–
Anlage 10 (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1098)
Die chemische Zusammensetzung der Tiefenwässer und die festen Mineralphasen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen sich auch nach dem Einbringen von Behälter- und Ausbaumaterial positiv auf die Rückhaltung der Radionuklide auswirken und das Material technischer und geotechnischer Barrieren chemisch möglichst nicht angreifen. Indikatoren hierfür sind:
ein chemisches Gleichgewicht zwischen dem Wirtsgestein im Bereich des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und dem darin enthaltenen tiefen Grundwasser,
neutrale bis leicht alkalische Bedingungen (pH-Wert 7 bis 8) im Bereich des Tiefenwassers,
ein anoxisch-reduzierendes Milieu im Bereich des Tiefenwassers,
ein möglichst geringer Gehalt an Kolloiden und Komplexbildnern im Tiefenwasser und
eine geringe Karbonatkonzentration im Tiefenwasser.
Anlage 11 (zu § 24 Absatz 5)Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1099)
Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen. Indikatoren hierfür sind die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen und deren Verbreitung und Mächtigkeit im Deckgebirge sowie das Fehlen von strukturellen Komplikationen im Deckgebirge, aus denen sich Beeinträchtigungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ergeben können, nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumBewertungsgröße des Kriteriums beziehungsweise IndikatorsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigungünstig
Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch günstigen Aufbau des Deckgebirges gegen Erosion und Subrosion sowie ihre Folgen (insbesondere Dekompaktion)Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirgemächtige vollständige Überdeckung, geschlossene Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirgeflächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Verbreitung grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirgefehlende Überdeckung, Fehlen grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge
Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmächtige vollständige Überdeckung, weiträumige geschlossene Verbreitung besonders erosionshemmender Gesteine im Deckgebirgeflächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Verbreitung erosionshemmender Gesteine im Deckgebirgefehlende Überdeckung, Fehlen erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge
keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könntenDeckgebirge mit ungestörtem Aufbaustrukturelle Komplikationen, aber ohne erkennbare hydraulische Wirksamkeit (zum Beispiel verheilte Klüfte/Störungen)strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit
Anlage 12 (zu § 25)Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1100)
Gewichtungsgruppe 1
KriteriumWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und MischgebietenAbstand > 1 000 mAbstand 500 – 1 000 mAbstand < 500 m
Emissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe)Unterschreitung der VorsorgewerteÜberschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der GrenzwerteÜberschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen
oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser- gewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar
Überschwemmungsgebietekeine
Gewichtungsgruppe 2
KriteriumWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetzkeine
bedeutende Kulturgüterkeine
tiefe Grundwasservorkommen zur TrinkwassergewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar
Gewichtungsgruppe 3
KriteriumWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
Anlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegenkeine Anlagen mit Störfallrisikovorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbarvorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar
Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Frackingkeine Vorkommenkeine Nutzung bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungenbestehende oder geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungen
geothermische Nutzung des Untergrundeskein Potenzialbestehende oder geplante Nutzung
Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)kein Potenzialbestehende oder geplante Nutzung
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