Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten
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Art 1 bis 3
Art 4 Kronzeugenregelung bei terroristischen
Straftaten
Art 4
Art 4
Art 4
Art 4
Art 4
Art 5 Kronzeugenregelung bei organisiert begangenen Straftaten
Art 6 Inkrafttreten
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