Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2016-10-06
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
Eingangsformel

Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der durch Artikel 446 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:

§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung

Die in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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