Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025
(XXXX)
Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2025 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2025
in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
von Entgeltpunkten in Beiträge9 391,6980,
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen
in Entgeltpunkte0,0001064770,
in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
von Entgeltpunkten in Beiträge12 471,7710,
von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000801811.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.