Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten
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Art 1 Förderung der anderweitigen Verwendung
von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung
Art 1
Art 1
Art 1
Art 1
Art 2
Art 3 Einmaliges Übergangsgeld für Soldaten
auf Zeit im Beitrittsgebiet
Art 4 Geltungsdauer
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