Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1992-12-21
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

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Art 1 Förderung der anderweitigen Verwendung

von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung

Art 1

Art 1

Art 1

Art 1

Art 2

Art 3 Einmaliges Übergangsgeld für Soldaten

auf Zeit im Beitrittsgebiet

Art 4 Geltungsdauer

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