Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2021-12-21
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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