Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
(XXXX)
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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