Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen von Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1961-02-03
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen von Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

(XXXX)

Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Artikel 192 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 753, 766) und nach Artikel 164 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) vom 25. März 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 753, 1014) ist der Bundesminister der Justiz zuständig.

Schlußformel

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Der Bundesminister der Justiz

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