Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
2Planen und Festlegen betrieblicher Arbeits- und Prüfabläufe (§ 4 Absatz 6 Nummer 2)a)Arbeits- und Prüfabläufe unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Betriebsabläufen und zeitlichen Vorgaben festlegenb)Machbarkeit der Kundenvorgaben überprüfen und beurteilen, bei Abweichungen Maßnahmen vorschlagen und einleiten6
3Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 3)a)zur Erzielung bestimmter Bauteileigenschaften Wärmebehandlungsverfahren, insbesondere Glühen, Vergüten, Oberflächenhärten, Härten und Nitrieren, auswählenb)Wärmebehandlungsverfahren unter Berücksichtigung von Anlagentypen und Abschreckmedien, Werkstoffauswahl, Bauteilgeometrie, Verzug, Maß- und Formänderungen einsetzenc)Wärmebehandlungsanlagen, insbesondere Kammeröfen, Vakuumöfen, Schacht- und Topföfen, Salzbadöfen, Durchlaufanlagen, Induktions- und Flammhärteanlagen sowie Tiefkühleinrichtungen, nach Einsatzmöglichkeit auswählen4
4Vorbereiten und Bedienen von Wärmebehandlungsanlagen (§ 4 Absatz 6 Nummer 4)a)Werkstücke und Proben reinigenb)Werkstücke und Proben für örtlich begrenzte Wärmebehandlungen vorbereitenc)Chargiermittel und Chargierhilfsmittel auswählend)Werkstücke und Proben unter Berücksichtigung von Verzugs- und Maßänderungsverhalten und Wirtschaftlichkeit chargierene)Wärmebehandlungsanlagen vorbereiten, insbesondere Parameter einstellen und Wärmebehandlungsprogramme auswählenf)Wärmebehandlungen durchführeng)Wärmebehandlungsprozesse überwachen und steuern, insbesondere Temperaturverlauf, Temperaturverteilung und Ofenatmosphäre bestimmen15
5Nachbehandeln und Freigeben wärmebehandelter Teile (§ 4 Absatz 6 Nummer 5)a)Ofenfahrten mit Hilfe von Ofendiagrammen bewertenb)Zwischenprüfungen durchführen, Prozesse optimieren, weitere Wärmebehandlungsschritte festlegenc)Endkontrollen durchführen, erforderliche Nacharbeiten veranlassen, Teile freigeben und dechargierend)Oberflächenbehandlung nach der Wärmebehandlung durchführen4
6Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Absatz 6 Nummer 6)a)Härte von Werkstoffen, insbesondere nach den Verfahren Brinell, Rockwell und Vickers, ermittelnb)Proben für metallografische Untersuchungen, insbesondere durch Beizen und Ätzen von Oberflächen, vorbereitenc)mikroskopische und makroskopische Untersuchungen durchführen und bewertend)Gefügebestandteile in Eisenwerkstoffen, insbesondere Korngrenzen, Ferrit, Perlit, Martensit, Restaustenit und nichtmetallische Einschlüsse, identifizieren 16
e)Gefüge metallischer Werkstoffe mittels Richtreihen, insbesondere zu Korngröße und Karbidverteilung, quantifizierenf)Härtetiefen ermitteln; Randschichten metallografisch auswerteng)Schichtdicken an metallischen Werkstoffen ermittelnh)Untersuchungen an fehlerhaften Werkstoffen und Produkten durchführen
7Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 7)a)visuelle Kontrollen an Werkstücken durchführenb)Oberflächenverfahren anwenden und bewertenc)Verwechslungsprüfung durchführen6
8Analysieren von Fehlerursachen (§ 4 Absatz 6 Nummer 8)a)Vorgehensweise zur systematischen Untersuchung von Schadensfällen festlegenb)auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen auf Fehlerursachen schließenc)die Beeinflussung der Eigenschaften von Werkstoffen und Bauteilen durch Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren sowie vor- und nachgeschaltete Prozesse beurteilend)Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln4
Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemtechnik
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
bis 18. Monat19. bis 42. Monat
1234
1Unterscheiden von Beanspruchungen und Fehlerarten in technischen Systemen (§ 4 Absatz 7 Nummer 1)a)herstellungs- und verarbeitungsbedingte Anzeigen unterschiedlicher Werkstoffe interpretieren, insbesondere Fehler in Schweißnähten, Gussstücken, Schmiedeteilen, Walzprodukten und Verbundwerkstoffen, identifizierenb)Beanspruchung von Prüfbereichen in branchenspezifischen technischen Anlagen und Systemen im Kontext der Anlage oder Komponente unterscheiden10
2Vorbereiten von Prüfeinsätzen in technischen Systemen (§ 4 Absatz 7 Nummer 2)a)Prüf- und Hilfsmittel zusammenstellen und bevorraten, Funktionsprüfungen durchführen und Prüfaufträge umsetzenb)Prüfanweisungen für zerstörungsfreie Prüfungen unter Berücksichtigung der kundenspezifischen, normativen und gesetzlichen Anforderungen erstellen und anwendenc)vor Ort prüftechnisch relevante branchen- und kundenspezifische Prüf- und Qualitätsmanagementanforderungen beschaffen, bewerten und berücksichtigend)Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich Prüfmittelbeschaffung, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorkehrungen und Qualitätsmanagementanforderungen am Prüfort ermitteln; Einsatzgenehmigungen einholen 6
e)Dokumentation für Anzeigen-Protokollierung erstellenf)Prüfungen in betriebliche Abläufe einpassen, mit Kunden, Auditoren, Prüfaufsichtspersonal und Prüfbeteiligten abstimmen und optimieren
3Vorbereiten von Prüfarbeitsplätzen in technischen Systemen (§ 4 Absatz 7 Nummer 3)a)vor- und nachgelagerte Bereiche im Einsatzgebiet ermitteln, Verantwortungsbereiche und Prüfdurchführung abstimmen, Kunden auf spezifische Prüfbedingungen und Prüfdurchführungen hinweisen und beratenb)prüfungsrelevante Komponenten und Bereiche im Einsatzgebiet ermitteln; Zugänglichkeit und Prüfbarkeit nach den geforderten Vorgaben beurteilenc)örtliche Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Strahlenschutzmaßnahmen berücksichtigen; Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfend)Prüfgeräte und -mittel unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Gegebenheiten und unter Einbeziehung der Belastungsbedingungen positionieren8
4Durchführen von Prüfverfahren und -prozessen im Einsatzgebiet und Umsetzen von Anforderungen des Qualitätsmanagements (§ 4 Absatz 7 Nummer 4)a)wiederkehrende Prüfungen, Zwischen- und Abnahmeprüfungen hinsichtlich Prüfmittel, Prüfdurchführung und Dokumentation unterscheidenb)Bauteile und Komponenten auf Dimensionen, Werkstoffeigenschaften und Materialfehler prüfenc)Prüfanweisungen für zerstörungsfreie Prüfung von Oberflächenfehlern und oberflächennahen Fehlern in unterschiedlichen technischen Anlagen, unterschiedlichen Werkstoffen und Bauteildimensionen erstellend)Prüftechniken verfahrensspezifisch und prüfproblemabhängig auswählen, Anwendungsbereiche abgrenzene)umgebungs- und anlagenbedingte Einflüsse des Einsatzgebietes auf die Prüfdurchführung und die Prüfergebnisse berücksichtigenf)Bauteile und Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen mit zerstörungsfreien Prüfverfahren, durch Sichtprüfung, Eindringprüfung, Magnetpulverprüfung, Ultraschallprüfung und Durchstrahlungsprüfung untersuchen16
5Analysieren von Prüfergebnissen (§ 4 Absatz 7 Nummer 5)a)Filmbewertungen in der Durchstrahlungsprüfung durchführenb)Zulässigkeitsgrenzen in der Schweißnahtprüfung bei Stumpf- und Kehlnähten ermittelnc)Prüfungen unter Beachtung der Registrier- und Zulässigkeitsgrenzen in der Durchstrahlungs-, Ultraschall-, Eindring-, Sicht- und Magnetpulverprüfung nach Vorgaben bewertend)Prüfergebnisse verschiedener Prüfverfahren unter Beachtung der Zulässigkeitsgrenzen miteinander vergleichen.10
6Durchführen von Maßnahmen nach Prüfungen (§ 4 Absatz 7 Nummer 6)a)Arbeitsbereiche für den regulären Anlagenbetrieb freigeben; Prüfaufsichtspersonal benachrichtigenb)Nachbehandlungs- und Nachbearbeitungsverfahren nach Vereinbarung oder Absprache mit Verantwortlichen festlegen und durchführenc)Nachprüfungen nach Vereinbarung oder Absprache mit Verantwortlichen festlegen und durchführend)Nachbehandlungsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentierene)Arbeitsleistungen vertragsgemäß abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulationen durchführenf)Vergleich mit ursprünglicher Prüfplanung durchführen, Prüfergebnisse und Prüfdurchführung mit Auftraggeber bewerten3
7Dokumentieren des technischen Systemzustandes (§ 4 Absatz 7 Nummer 7)a)Rohrleitungspläne, isometrische Zeichnungen und Baupläne anwendenb)Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren und visualisierenc)kundenspezifische Dokumentationsanforderungen einhalten; komponenten- und systemspezifische Dokumentation erstellen10
8Analysieren von Fehlerursachen (§ 4 Absatz 7 Nummer 8)a)Vorgehensweise zur systematischen Untersuchung von Schadensfällen festlegenb)unterstützende zerstörungsfreie Prüfverfahren zur Fehleranalyse festlegen und durchführen6
Abschnitt F: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
bis 18. Monat19. bis 42. Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 8 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 8 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 8 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 8 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Handhaben von Arbeits- und Gefahrstoffen (§ 4 Absatz 8 Nummer 5)a)Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnen, lagern und bereitstellenb)Arbeitsstoffe trennen, vereinigen und reinigenc)Säuren, Laugen, Salze und deren Lösungen sowie Wärmebehandlungsmedien handhabend)pH-Wert bestimmene)Lösungen, Emulsionen und Suspensionen herstellenf)Arbeitsstoffe auf Veränderungen überprüfeng)mit Gasen, Aerosolen und Lösemitteln umgehen
6Betriebliche und technische Kommunikation; Qualitätsmanagement (§ 4 Absatz 8 Nummer 6)a)technische Unterlagen, auch englischsprachige, insbesondere technische Zeichnungen, Prüfanweisungen, Spezifikationen, Skizzen, Normblätter, Stücklisten, Tabellen und Bedienungsanleitungen, auswählen, anwenden und archivierenb)Prüfskizzen und Bemaßungen von Werkstücken und Prüfobjekten erstellenc)auftragsbezogene Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes, insbesondere Computer gestützt, pflegen, sichern und archivieren2
d)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team führene)Konflikte im Team erkennen und zur Lösung beitragenf)Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements anwenden3
7Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen (§ 4 Absatz 8 Nummer 7)a)Längen, Winkel, Flächen und Formen messen und überprüfenb)Oberflächenqualität beurteilenc)Werkstücke durch Feilen, Bohren, Sägen, Schleifen und Polieren bearbeiten und verfahrensgerecht kennzeichnen3
d)Verbindungen form-, kraft- und stoffschlüssig herstellen2
8Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Absatz 8 Nummer 8)a)Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegenb)Funktionsfähigkeit von Werkzeugen, Messgeräten und prüftechnischen Einrichtungen überprüfenc)Messgeräte kalibrieren3
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich der Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) nach DIN EN ISO 9712
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1716 - 1728)
In dieser Liste sind die zerstörungsfreien Prüfverfahren aufgeführt, die in der Berufsschule in der Theorie und im Betrieb in der Praxis entsprechend den Anforderungen der Stufe 1 oder 2 der DIN EN ISO 9712 vermittelt werden. Bei der Ultraschallprüfung (UT) und der Durchstrahlungsprüfung (RT) sind die höheren Anforderungen an die Schulungszeiten aus der DIN EN 473, die durch die Norm DIN EN ISO 9712 ersetzt wurde, berücksichtigt.
Nach DIN EN ISO 9712 (Anhang A.2) handelt es sich bei den Produktsektoren um Gussstücke, Schmiedestücke, geschweißte Produkte, Rohre, Rohrleitungen und Walzerzeugnisse.
Zuordnung der ZfP-Verfahren und Qualifizierungsstufen zu den Fachrichtungen: ZfP-VerfahrenWerkstoffprüfer/in FachrichtungMetalltechnikWärmebehandlungstechnikKunststofftechnikSystemtechnikSichtprüfungStufe 1XXXXSichtprüfungStufe 2XEindringprüfungStufe 1XXXXEindringprüfungStufe 2XMagnetpulverprüfungStufe 1XXXXMagnetpulverprüfungStufe 2XUltraschallprüfungStufe 1XXXXDurchstrahlungsprüfungStufe 1X
Teil A Abgleich der Fachtheorie nach DIN EN ISO 9712 gegenüber Ausbildungsrahmenplan (ARP) und Rahmenlehrplan (RLP)
Teil B Abgleich der Fachpraxis nach DIN EN ISO 9712 gegenüber Ausbildungsrahmenplan
Teil A
Abgleich der Fachtheorie nach DIN EN ISO 9712 gegenüber Ausbildungsrahmen- und Rahmenlehrplan
Zerstörungsfreie Oberflächen- und Volumenverfahren
1. Entsprechungen für Sichtprüfung (Visual Testing, VT)
1.1 Stufe 1 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPSichtprüfung (VT) Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldPhysikalische, geometrische und physiologische Grundlagen der Sichtprüfung3XAbschnitt A A4b5Arbeitstechniken nach Stand der Technik – Oberflächenbeschaffenheit – Direkte/indirekte (Videoskopie) Sichtprüfung3XAbschnitt A A6b5Prüfgeräte, Messtechnik, Hilfsmittel und deren Handhabung nach Stand der Technik5XAbschnitt F F5a-c/F8a,b Abschnitt A A5b5Anwendungsbereiche, Merkmals- und Objektkunde bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik6XAbschnitt A A1/A2/A3/A4b5Genereller Prüfablauf und Prüfbericht nach Stand der Technik3XAbschnitt F F6 Abschnitt A A5/A6/A8/A95Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten20
1.2 Stufe 2 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPSichtprüfung (VT) Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldÜbersicht über Regelwerke in der Sichtprüfung1XAbschnitt F F6a17dFehlerkunde in der Sichtprüfung bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik2XAbschnitt A A1/A2/A3 Abschnitt E E117dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schweißverbindungen nach Stand der Technik – Direkte Sichtprüfung – Indirekte Sichtprüfung – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfberichte2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schmiedeteilen nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Gussstücken nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik1XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dGesamtzahl der Unterrichtseinheiten10
2. Entsprechungen für Eindringprüfung (Penetrant Testing, PT)
2.1 Stufe 1 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPEindringprüfung (PT) Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldPhysikalisch-chemische Grundlagen der Eindringprüfung4XAbschnitt A A4b5Eigenschaften und Kontrolle der Prüfmittelsysteme nach Stand der Technik4XAbschnitt F F3b/F4/F5a,e,f Abschnitt A A4b5Arbeitssicherheit und Umweltschutz2XAbschnitt F F4/F5a,e,f5Anwendungsbereiche, Merkmals- und Objektkunde bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik3XAbschnitt A A1/A2/A3/A4b5Genereller Prüfablauf und Prüfbericht nach Stand der Technik2XAbschnitt F F6 Abschnitt A A5/A6/A8a/A95Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten15
2.2 Stufe 2 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPEindringprüfung (PT) Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldÜbersicht über Regelwerke in der Eindringprüfung1XAbschnitt F F6a17dFehlerkunde in der Eindringprüfung bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik2XAbschnitt A A1/A2/A3 Abschnitt E E117dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schweißverbindungen nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht3XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schmiedeteilen nach Stand der Technik – Erstellen von Prüfanweisungen – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Gussstücken nach Stand der Technik – Erstellen von Prüfanweisungen – Genereller Prüfablauf
2
XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5
17d– Interpretation und Bewertung der Ergebnisse nach Regelwerken und Prüfanweisung – PrüfberichtAbschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,cErstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dGesamtzahl der Unterrichtseinheiten12
3. Entsprechungen für Magnetpulverprüfung (Magnetic Testing, MT)
3.1 Stufe 1 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPMagnetpulverprüfung (MT) Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldPhysikalische Grundlagen der Magnetpulverprüfung4XAbschnitt A A4b5Prüfmittel für die Magnetpulverprüfung nach Stand der Technik1XAbschnitt F F3b/F5a,e,f,g5Arbeitssicherheit und Umweltschutz1XAbschnitt F F3/F4/F8a,d-f5Prüfgeräte, Magnetisierungstechniken und Entmagnetisierung nach Stand der Technik4XAbschnitt F F8a,b Abschnitt A A4b/A5b5Anwendungsbereiche, Merkmals- und Objektkunde bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik2XAbschnitt A A1/A2/A3/A4b5Genereller Prüfablauf und Prüfbericht nach Prüfanweisung3XAbschnitt F F6 Abschnitt A A5/A6/A8/A95Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten15
3.2 Stufe 2 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPMagnetpulverprüfung (MT) Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldÜbersicht über Regelwerke in der Magnetpulverprüfung1XAbschnitt F F6a17dFehlerkunde in der Magnetpulverprüfung bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik2XAbschnitt A A1/A2/A3/A4b Abschnitt E E117dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schweißverbindungen nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht3XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schmiedeteilen nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung von Gussstücken nach Stand der Technik – Genereller Prüfablauf – Interpretation und Bewertung der Ergebnisse – Prüfbericht2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dErstellen von Prüfanweisungen für die Prüfung an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik2XAbschnitt F F6a Abschnitt A A5 Abschnitt E E1a,b/E2b,e,f/E3a/E4c/E5b,c17dGesamtzahl der Unterrichtseinheiten12
4. Entsprechungen für Ultraschallprüfung (Ultrasonic Testing, UT)
4.1 Stufe 1 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPUltraschallprüfung (UT) Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldPhysikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung10XAbschnitt A A4b,f,g10Ultraschallprüfköpfe und Prüfkopfeigenschaften nach Stand der Technik4XAbschnitt F F6c/F8 Abschnitt A A4b,f10Digitale Ultraschallprüfgeräte und Justierung nach Stand der Technik4XAbschnitt A A4b,f,g10Ultraschallprüftechniken nach Stand der Technik – Impuls-Echo und Durchschallungs-Verfahren – Kontakttechnik – Senkrechteinschallung – Schrägeinschallung – Tauchtechnik – Wanddickenmessung14XAbschnitt F F6c/F8a-c Abschnitt A A4b,f10Anwendungsbereiche, Merkmals- und Objektkunde bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik8XAbschnitt F F8 Abschnitt A A1/A2/A3/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A910Generelle Prüfdurchführung und Prüfbericht nach Prüfanweisung5XAbschnitt F F6 Abschnitt A A5/A6/A8a/A910Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten45
5. Entsprechungen für Durchstrahlungsprüfung (Radiographic Testing, RT)
5.1 Stufe 1 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPDurchstrahlungsprüfung (RT) Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldPhysikalische Grundlagen der Durchstrahlungsprüfung8XAbschnitt F F5a,b Abschnitt A A4b14 16bPrüfgeräte, Messtechnik, Hilfsmittel und deren Handhabung nach Stand der Technik6XAbschnitt F F7a,b/F8a Abschnitt A A4b,f,g14 16bRöntgenfilme, Folien, Filmeigenschaften und Filmverarbeitung nach Stand der Technik5XAbschnitt F F7a,b/F8a,d,e Abschnitt A A4b14 16bGrundlagen der Abbildungstechnik nach Stand der Technik6XAbschnitt A A4b14 16bAnwendungsbereiche, Merkmals- und Objektkunde bezüglich der prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik10XAbschnitt F F8a-c Abschnitt A A1/A2/A3/A4b/A5/A6/A7b,d,f,g/A8/A914 16bFilmbetrachtung nach Stand der Technik5XAbschnitt A A4b14 16bVorbereitung von Durchstrahlungsprüfungen nach Prüfanweisung und nach Stand der Technik7XAbschnitt A A4b14 16bAbschnitt E E1a/E2b,e,f/E3a-c/E4b-d/E5b-dGenerelle Prüfdurchführung und Prüfbericht nach Prüfanweisung7XAbschnitt F F5a-c,f/F8a/F9a,c,d Abschnitt A A5/A6/A8/A9 Abschnitt E E5a14 16bGesamtzahl der Unterrichtseinheiten54
6. Entsprechungen für Prüfanweisungen
6.1 Oberflächenprüfverfahren Stufe 2 ZfP-Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/inQualifizierungsinhalte und Mindestunterrichtseinheiten (UE) nach DIN EN ISO 9712AusbildungsjahrARPRLPPrüfanweisungen – Anforderungen der Stufe 2 für OberflächenverfahrenMindestdauer (UE)123/4BerufsbildpositionLernfeldUmsetzen von Verfahrensanweisungen Inhalte von Prüfanweisungen für Oberflächenverfahren nach Stand der Technik4XAbschnitt F F5a-d,f Abschnitt A A5a/A8a,b/A9 Abschnitt E E2b/E4c17dÜbersicht über Grundlagennormen zur zerstörungsfreien Oberflächen- und oberflächennahen Prüfung – Begriffe der ZfP – Personalqualifizierung – Sichtprüfung – Eindringprüfung – Magnetpulverprüfung4XAbschnitt F F5a Abschnitt A A4b/A7b,d-g Abschnitt E E1a,b17dObjektspezifische Herstellungs- und Bearbeitungsfehler und deren Anzeigen nach Stand der Technik2XAbschnitt A A1a,b/A2a,c,d Abschnitt E E1a,b17dGrenzen und Abgrenzung der Oberflächenverfahren2XAbschnitt A A4b,g Abschnitt E E1/E4c17dGesamtzahl der Unterrichtseinheiten12
Teil B
Abgleich der Fachpraxis nach DIN EN ISO 9712 gegenüber Ausbildungsrahmenplan
Zerstörungsfreie Oberflächen- und Volumenverfahren
1. Entsprechungen für Sichtprüfung (Visual Testing, VT)
1.1 Stufe 1 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPSichtprüfung (VT) Praktische Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–41) Direkte Sichtprüfung an Schmiedeteilen und Gesenkschmiedeteilen nach Prüfanweisung3XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A92) Bestimmung von Oberflächenrauheiten2XAbschnitt F F6b3) Direkte Sichtprüfung an Schweißnähten, Klassifizierung der Schweißfehler nach Prüfanweisung, Umgang mit Schweißnahtlehren3XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9a-d4) Direkte Sichtprüfung mit dem Endoskop an geschweißten Rohrleitungen nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A95) Direkte Sichtprüfung an Druckgussteilen aus Aluminium nach Prüfanweisung durchführen und Ermittlung von Oberflächenrauheit2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten12
1.2 Stufe 2 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPSichtprüfung (VT) Praktische Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–46) Erstellen von Prüfanweisungen für die direkte Sichtprüfung nach Stand der Technik an ebenen Schweißnähten und Kehlnähten; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht6XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-c,e,f/E3c/E4b,c,e/E5b,c/E6b-d,f/E7a-c7) Erstellen von Prüfanweisungen für die Sichtprüfung mit Endoskopen nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-c8) Erstellen von Prüfanweisungen für die direkte Sichtprüfung an weiteren Prüfobjekten aus den prüfbaren Produktsektoren nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-c9) Erstellung von Prüfanweisungen für die Durchführung von Sichtprüfungen an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-cGesamtzahl der Unterrichtseinheiten18
2. Entsprechungen für Eindringprüfung (Penetrant Testing, PT)
2.1 Stufe 1 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPEindringprüfung (PT) Praktische Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–41) Eindringprüfung an Schweißnähten mit dem Farb- und fluoreszierendem Eindringverfahren nach Prüfanweisung6XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A92) Eindringprüfung an Gussstücken nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A93) Eindringprüfung an Schmiedestücken nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten10
2.2 Stufe 2 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPEindringprüfung (PT) Praktische Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123-44) Erstellung von Prüfanweisungen für die Eindringprüfung an Schweißnähten nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht6XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9Abschnitt E E1a/E2a-c,e,f/E3c/E4b,c,e/ E5b,c/E6b-d,f/E7a-c5) Erstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schmiedestücken nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-c6) Erstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung von Gussstücken nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-c7) Erstellung von Prüfanweisungen für die Durchführung von Eindringprüfungen an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik4XAbschnitt E E1a/E2a-c,e/E3c/E4b,c,e/E5b,c/E6b-d,f/E7a-cGesamtzahl der Unterrichtseinheiten18
3. Entsprechungen für Magnetpulverprüfung (Magnetic Testing, MT)
3.1 Stufe 1 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPMagnetpulverprüfung (MT) Praktische Anforderungen der Stufe 1Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–41) Prüfen von Bauteilen mit der Universalprüfbank nach Prüfanweisung4XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-c,e/E4b,c,e/E5c/E6b-d,f/E7a-c2) Prüfung von Schweißnähten nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-c,e/E3c/E4b,c,e/E5b,c/E6b-d,f/E7a,b,c3) Prüfung von Gussstücken nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-c,e/E4b,c,e/E5c/E6b-d,f/E7a-c4) Prüfung von Schmiedestücken nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-c,e/E4b,c,e/E5c/E6b-d,f/E7a-cGesamtzahl der Unterrichtseinheiten10
3.2 Stufe 2 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPMagnetpulverprüfung (MT) Praktische Anforderungen der Stufe 2Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–45) Erstellung von Prüfanweisungen für die Magnetpulverprüfung an Schweißnähten nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht5XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a-c6) Erstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung von Schmiedestücken nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht5XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-d,e,f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a--f/E7a,b,c7) Erstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung von Gussstücken nach Stand der Technik; Prüfdurchführung; Bewertung der Unregelmäßigkeiten; Prüfbericht5XAbschnitt F F5a-c,f/F6a,b/F7a,b/F8a,e,f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a,b/E2a-d,e,f/E3a,b/E4a-f/E5c,d/E6a-f/E7a,b,c8) Erstellung von Prüfanweisungen für die Prüfung an komplexen Bauteilen nach Stand der Technik5XAbschnitt E E1a/E2a-c,e/E3c/E4b,c,e/E5b,c/E6b-d,f/E7a-cGesamtzahl der Unterrichtseinheiten20
4. Entsprechungen für Ultraschallprüfung (Ultrasonic Testing, UT)
4.1 Stufe 1 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPUltraschallprüfung (UT) Praktische Anforderungen Stufe 1Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–41) Prüfköpfe und Gerätetechniken4XAbschnitt F F8a-c Abschnitt A A4b2) Senkrechteinschallung – Berechnung von Schallwegen1XAbschnitt F F8a-c Abschnitt A A4b3) Schrägeinschallung – Bestimmen des X-Maßes und wahren Winkels2XAbschnitt F F8a-c Abschnitt A A4b4) Messung und Berechnung von Schallbündeldurchmesser2XAbschnitt F F6a/F7a-c Abschnitt A A5/A7b,d-g/A8a/A95) Messung von Schallgeschwindigkeiten mit Zweipunktjustierung2XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,c/A3c/A4b/A5/A6/A7b,d,e,g/A8/A96) Messung von Längen und Wanddicken nach Prüfanweisung8XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,d/A3c/A4b/A5/A6/A7b,d,e,g/A8/A97) Blechprüfung nach Prüfanweisung3XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A98) Prüfung von Schmiedestücken nach Prüfanweisung3X9) Prüfung von Gussstücken nach Prüfanweisung3XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,d/A3c,d/A4b/A5/A6/A7b,d,e,g/A8/A910) Prüfung von Schweißnähten nach Prüfanweisung4X11) Ermittlung von Nebenechos und Zusatzechos nach Prüfanweisung2XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,d/A3c/A4b/A5/A6/A7b,d,e,g/A8/A912) Diverse Übungen zur Senkrecht- und Schrägeinschallung an unterschiedlichen Prüfteilen unterschiedlicher Werkstoffe nach Prüfanweisung11XAbschnitt F F3a-c/F4a-d/F5f/F6a-f/F8a-c Abschnitt A A1a/A2a,d/A3c,d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten45
5. Entsprechungen für Durchstrahlungsprüfung (Radigraphic Testing, RT)
5.1 Stufe 1 PRAKTISCHE SCHULUNG zur Umsetzung der DIN EN ISO 9712Berufsausbildung Werkstoffprüfer/in ARPDurchstrahlungsprüfung (RT) Praktische Anforderungen Stufe 1Mindestdauer UEAusbildungsjahrBerufsbildpositionen123–41) Aufbau und Bedienung von Röntgenanlagen und Gammaarbeitsgeräten; Strahlenschutz4XAbschnitt F F3a-c/F5a/F7a,b/8a Abschnitt A A6b,d2) Filmentwicklung, Protokollierung und Auswertung4XAbschnitt F F4a,b,d/F5a/F8a,d-f Abschnitt A A1a/A2a,c,d/A8a3) Maßnahmen gegen Streustrahlung2XAbschnitt F F3b,c/F4a,b/F5a,b4) Betrachtung vorliegender Durchstrahlungsaufnahmen hinsichtlich Verarbeitungs- und aufnahmetechnischer Fehler4XAbschnitt F F5a/F7a-c Abschnitt A A1a/A2a,c,d/A8a5) Durchstrahlung von Schweißnähten nach Prüfanweisung8XAbschnitt F F3a-c/F4a,b,d/F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,d-f Abschnitt A A1a/A2d/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-f/E3a,c,d/E4a,d/E5a-c/E6a-f/E7a-c6) Anfertigen von Zentral- und Ellipsenaufnahmen von Rohrleitungsabschnitten nach Prüfanweisung10X7) Anfertigen von Doppelwandaufnahmen an Schweißnähten nach Prüfanweisung10X8) Erstellen von Übersichtsaufnahmen von Gussteilen nach Prüfanweisung6XAbschnitt F F3a-c/F4a,b,d/F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,d-f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-f/E3a,c,d/E4a,d/E5b-c/E6a-f/E7a-c9) Durchstrahlung von Gussteilen mit Hilfe der Mehrfilmtechnik nach Prüfanweisung4XAbschnitt F F3a-c/F4a,b,d/F5a-c,f/F6a,b/F7a-c/F8a,d-f Abschnitt A A1a/A2a/A4b/A5/A6/A7b,d-g/A8/A9 Abschnitt E E1a/E2a-f/E3a,c,d/E4a,d/E5b-c/E6a-f/E7a-cGesamtzahl der Unterrichtseinheiten52
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