Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1909-03-13
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Argentinien

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler

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