Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1977-07-20
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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(XXXX)

1.

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) ...

2.

Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:

a)

Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.

b)
  • d)
3.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage 1

-

Anlage 2 Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde

Fundstelle: BGBl. I 1977, 1346)

Anlage 3

-

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