Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1990-05-22
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, das Kennzeichen und die Flagge der

Vereinigung afrikanischer Erdölproduzenten

von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Fundstelle: BGBl. I 1990, 1007)

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