Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1980-08-01
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Mai 1980 (BGBl. I S. 586).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1980, 1153, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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