Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1983-06-23
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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(XXXX)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Bezeichnungen

INTERNATIONAL TELECOMMUNICATIONS SATELLITE ORGANIZATION ORGANISATION INTERNATIONALE DE TELECOMMUNICATIONS PAR SATELLITES ORGANIZACION INTERNACIONAL DE TELECOMUNICACIONES POR SATELITE

ABKÜRZUNG

INTELSAT

Kennzeichen

(Inhalt: Nicht darstellbare Kennzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1983, 833)

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