Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1991-08-22
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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(XXXX)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der

Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal (Anlage)

von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Fundstelle: BGBl. I 1991, 1927)

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