Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1899-05-16
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Mexiko

(XXXX)

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Mexiko deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler

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