Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2018-11-29
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Änderungshistorie JSON API

Art 1

(1) Dem in Berlin am 6. Juli 2018 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – (BGBl. I S. 1597), zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011 (BGBl. I S. 1222), wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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