Bekanntmachung über den Dienstsitz der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
für Arbeitsvermittlung
(XXXX)
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt: Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 ihren Sitz von Frankfurt am Main nach Bonn verlegt. Es gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Faxnummern: Zentralstelle für ArbeitsvermittlungVillemombler Straße 7653123 BonnTelefon(0228) 713-0Fax:(0228) 713-1111.
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