Änderungshistorie
Hofkanzleidekret vom 6. Juni 1838 JGS. Nr. 277, zu § 879 ABGB
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.
Hofkanzleidekret vom 6. Juni 1838 JGS. Nr. 277, zu § 879 ABGB
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.