Änderungshistorie
Hofkanzleidekret vom 10. April 1839 JGS. Nr. 355, zu § 1480 ABGB
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.
Hofkanzleidekret vom 10. April 1839 JGS. Nr. 355, zu § 1480 ABGB
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.