Handbillet vom 12. November 1908 betreffend die Stiftung einer Medaille zur Erinnerung an das Regierungsjubiläum
Aus Anlass der fünzigsten Wiederkehr des Tages Meines Regierungsantrittes habe Ich Mich bestimmt gesehen, eine Medaille zu stiften, welche in Gemässheit der beiliegenden, von Mir genehmigten Statuten den gegenwärtig in Meinen Diensten befindlichen aktiven Beamten und Dienern, ferner denjenigen Personen, welchen Ich sie ausserdem mit Rücksicht auf deren Meinem Fürstentum gewidmete öffentliche Tätigkeit oder aus anderen Mich bewegenden Ursachen speziell zu verleihen finde, zukommen soll.
Meine Hofkanzlei und Mein Landesverweser sind beauftragt, das in dieser Sache weiter Erforderliche zu veranlassen.
Wien, am 12. November 1908
Johann m. p.
Karl v. In der Maur m. p. Fürstlicher Kabinettsrat
Die Medaille, welche den Namen "Fürstlich Liechtenstein'sche Jubiläums-Erinnerungs-Medaille" führt, wird ausschliesslich zum Andenken an das auf den 12. November 1908 fallende 50jährige Regierungsjubiläum Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Johann II. von und zu Liechtenstein verliehen.
Dieselbe wird allen gegenwärtig aktiv in Diensten Seiner Durchlaucht stehenden Beamten und Dienern erfolgt, sowie jenen Personen, denen sie mit Rücksicht auf deren dem Fürstentume Liechtenstein gewidmete öffentliche Tätigkeit oder aus anderen Ursachen auf Grund spezieller Entschliessung Seiner Durchlaucht verliehen wird.
1) Die Jubiläums-Erinnerungs-Medaille ist aus Bronze hergestellt, rund mit einem Durchmesser von 36 mm und in einer Stärke von 2 mm. Oben ist sie mit einer Öse versehen, durch die der Tragring gezogen ist.
2) Auf der Vorderseite erscheint im Profil nach links das Brustbild Seiner Durchlaucht, bekleidet mit dem Toisonornate und die durch das Bild unterbrochene Umschrift "Johann Fürst - von Liechtenstein 1908".
3) Die Rückseite zeigt seitlich zwei in ihrem Laubwerk zu gemeinsamer Krone vereinigte knorrige Eichen, zwischen deren Stämmen die Legende "Zum 50jährigen Regierungsjubiläum" angebracht ist.
4) Getragen wird die Medaille an der linken Brust an einem 40 mm breiten gewässerten Seidenbande mit 30 mm breitem roten Mittelfelde und je 5 mm breiten gelben Randstreifen.
Nach dem Ableben eines Inhabers der Jubiläums-Erinnerungs-Medaille verbleibt dieselbe dessen Erben.
Die strafgesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen finden auch auf diese Medaille Anwendung.
Statuten betreffend die Fürstlich Liechtenstein'sche Jubiläums-Erinnerungs-Medaille
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