Höchstes Handschreiben vom 10. März 1926 betreffend die Titelführung durch die aus der Ehe Seiner Durchlaucht des Herrn Prinzen Ferdinand von und zu Liechtenstein mit Ihrer Durchlaucht Prinzessin Shelagh von und zu Liechtenstein geb. Brunner, stammende Nachkommenschaft
An die
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
in Vaduz
Aufgrund des Gesetzes vom 8. Februar 1926, LGBl. 1926 Nr. 3, betreffend die Abänderung des Fürstlichen Familienvertrages vom 1. August 1842 finde Ich Mich bestimmt zu verfügen, dass die aus der Ehe Seiner Durchlaucht des Herrn Prinzen Ferdinand von und zu Liechtenstein mit Ihrer Durchlaucht Prinzessin Shelagh, geborene Brunner, Tochter des Mister Roscoe Brunner in Belmont Hall, Northwich, England herstammenden Deszendenten den Titel: Grafen und Gräfinnen von Rietberg zu führen haben.
Ich beauftrage Meine Regierung, diese Verfügung im Landesgesetzblatte zu veröffentlichen.
Vaduz, am 10. März 1926
gez. Johann
gez. Schädler Fürstlicher Regierungschef
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