Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation

Typ Norm
Veröffentlichung 1969-10-21
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Abgeschlossen in New York am 26. Oktober 1956

Art. I

Errichtung der Organisation

Die Vertragsparteien errichten eine Internationale Atomenergie-Organisation (im Folgenden "Organisation" genannt) nach Massgabe der folgenden Bestimmungen und Bedingungen.

Art. II

Ziele

Ziel der Organisation ist es, in der ganzen Welt den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand zu beschleunigen und zu steigern. Die Organisation sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, dass die von ihr oder auf ihr Ersuchen oder unter ihrer Überwachung oder Kontrolle geleistete Hilfe nicht zur Förderung militärischer Zwecke benutzt wird.

Art. III

Aufgaben

Art. IV

Mitgliedschaft

Art. V

Die Generalkonferenz

Art. VI

Der Gouverneursrat

1) Nordamerika

2) Lateinamerika

3) Westeuropa

4) Osteuropa

5) Afrika

6) Mittlerer Osten und Südasien

7) Südostasien und Pazifik

8) Ferner Osten

Mittlerer Osten und Südasien,

Südostasien und Pazifik,

Ferner Osten;

Afrika,

Mittlerer Osten und Südasien,

Südostasien und Pazifik.[^1]

Art. VII

Personal

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