Gesetz vom 19. Dezember 1977 über die Änderung der Gemeindegrenze Vaduz/Schaan

Typ Gesetz
Veröffentlichung 1978-01-31
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1[^1]

Die von den Bürgerversammlungen der Gemeinden Vaduz und Schaan beschlossene Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze gemäss dem Situationsplan im Massstab 1 : 2 000 und der dazugehörigen wegleitenden Grenzbeschreibung, die im Landesarchiv, in den beiden Gemeindearchiven und beim Amt für Justiz hinterlegt sind, wird im Sinne von Art. 4 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 und Art. 1 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 2. Dezember 1959 genehmigt.

Art. 2

Die Kosten der Vermarkung und ihres Unterhaltes haben die Gemeinden Vaduz und Schaan halbscheidig zu tragen.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.

gez. Franz Josef

gez. Dr. Walter Kieber Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 6.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.