Kundmachung vom 26. September 1981 des Finanzbeschlusses vom 12. August 1981 betreffend die Errichtung der "Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung"

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1981-09-26
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 12. August 1981 beschlossen:

Art. 1

Die Regierung wird ermächtigt, zusammen mit den liechtensteinischen Gemeinden eine Stiftung zum Zwecke der Förderung und Auszeichnung von wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben und Leistungen, welche der Volkswohlfahrt, der Humanität und dem Frieden dienen und für das Fürstentum Liechtenstein von besonderer Bedeutung sind, zu errichten. Die Statuten dieser Stiftung bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Finanzbeschlusses.

Art. 2

Die Regierung wird ermächtigt, der Stiftung bei Errichtung 750 000 Franken zu widmen.

Art. 3

Dieser Finanzbeschluss wird als dringlich erklärt.

Fürstliche Regierung: gez. Hans Brunhart Fürstlicher Regierungschef

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