Höchstes Handschreiben vom 13. November 1989 betreffend die Übernahme der Regierung durch Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II
Lieber Herr Regierungschef
Gemäss Art. 3 und 13 der Verfassung übernehme Ich als Fürst Hans-Adam II. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Gleichzeitig beurkunde Ich, dass Ich das Fürstentum in Gemässheit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren, seine Integrität erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde.
Vaduz, am 13. November 1989
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart Fürstlicher Regierungschef
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.