Finanzbeschluss vom 18. September 1997 über die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 18. September 1997 beschlossen:
Art. 1
Der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung durch die Zeichnung weiterer Anteilscheine im Wert von 2 000 000 ECU und der Einzahlung von 22.5 % des Kapitals (450 000 ECU, davon 40 % Bareinzahlung und 60 % in Form von Schuldscheinen) sowie der Übernahme der Garantieverpflichtung in Höhe von 1 550 000 ECU wird die Zustimmung erteilt.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick Fürstlicher Regierungschef
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