Gesetz vom 21. September 2006 über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und Amt für Gesundheitsdienste

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2006-11-20
Letzte Aktualisierung 2007-01-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1

Zweck

Dieses Gesetz bezweckt die Überführung der Abteilung Sozialversicherung vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheitsdienste.

Art. 2

Abänderung von Amtsbezeichnungen

In folgenden Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung "Amt für Gesundheitsdienste" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 3

Abänderung von Amtsbezeichnungen

In folgenden Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung "Amt für Volkswirtschaft" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

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