Gesetz vom 21. September 2006 über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und Amt für Gesundheitsdienste

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2006-11-20
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1

Zweck

Dieses Gesetz bezweckt die Überführung der Abteilung Sozialversicherung vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheitsdienste.

Art. 2

Abänderung von Amtsbezeichnungen

In folgenden Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung "Amt für Gesundheitsdienste" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 3

Abänderung von Amtsbezeichnungen

In folgenden Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung "Amt für Volkswirtschaft" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.