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Kundmachung vom 5. Dezember 2006 des Beschlusses Nr. 51/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Geltender Text a fecha 2007-01-01

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 28. April 2006

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Januar 2007

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 51/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 51/2006 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fürstliche Regierung: gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (nachstehend "Abkommen" genannt), insbesondere auf Art. 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

beschliesst:

Anhang

Art. 1

Anhang XXI des Abkommens wird wie folgt geändert:

", geändert durch: - 32005 R 1158: Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 1)."

Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:

Diese Verordnung gilt nicht für Liechtenstein."

Art. 2

Der Wortlaut der Verordnungen (EG) Nr. 1158/2005 und 1161/2005 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 29. April 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen[^4].

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 28. April 2006.

(Es folgen die Unterschriften)

[^1]: ABl. L 92 vom 30.3.2006, S. 45.

[^2]: ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 1.

[^3]: ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22.

[^4]: Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.