Gesetz vom 26. April 2007 über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2007-06-27
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1

Zweck

Dieses Gesetz bezweckt die Überführung des Fachbereiches Heilmittelkontrolle vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in das Amt für Gesundheit.

Art. 2

Abänderung bisherigen Rechts

Das Heilmittelgesetz vom 24. Oktober 1990, LGBl. 1990 Nr. 75, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 1997, LGBl. 1998 Nr. 38, wird wie folgt abgeändert: "Art. 45 Abs. 1 und 3

1) Aufgehoben

3) Davon unberührt bleiben die in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelten Zuständigkeiten betreffend Tierarzneimittel."

Art. 3

Abänderung von Amtsbezeichnungen

1) In Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung "Kontrollstelle für Arzneimittel" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen.

2) In folgenden Verordnungen ist die Bezeichnung "Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen" durch "Amt für Gesundheit", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juli 2007 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.