Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-07-20
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Aufgrund von Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 2007 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG), LGBl. 2007 Nr. 101[^1], verordnet die Regierung:

Art. 1

Delegation

Die in Art. 8 bis 11 und 15 des Gesetzes der Regierung zugewiesenen Geschäfte werden unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Kollegialregierung an das Amt für Volkswirtschaft zur selbständigen Erledigung übertragen.

Art. 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: LR 215.215.0

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