Erweitertes Teilabkommen über Sport (EPAS)

Typ Abkommen
Veröffentlichung 2008-01-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Angenommen vom Ministerkomitee am 11. Mai 2007

Zustimmung des Landtags: 23. November 2007

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Januar 2008

Die Vertreter im Ministerkomitee von Andorra, Aserbeidschan, Bosnien und Herzegowina, Zypern, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Island, Lettland, Luxemburg, der Niederlande, von Norwegen, San Marino, Slowenien, der "ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" und des Vereinigten Königreichs;

anerkennend, dass das Ziel des Europarates darin besteht, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, im Besonderen durch die Verfolgung gemeinsamer Ziele zum Schutz und zur Förderung der europäischen Kultur;

im Hinblick auf die Resolution (96) 28 des Ministerkomitees betreffend Teilabkommen und Erweiterte Abkommen;

im Hinblick auf die Resolution (96) 36 des Ministerkomitees betreffend die Kriterien für Teilabkommen und Erweiterte Abkommen des Europarates;

im Hinblick auf Resolutionen, welche von der Konferenz der Europäischen Minister für Sport seit 1975 verabschiedet wurden, im Besonderen auf Resolution Nr. 1 betreffend die Künftige Pan-Europäische Zusammenarbeit im Sport, welche am 17. informellen Treffen der Europäischen Sportminister (20.-21. Oktober 2006 in Moskau) angenommen wurde;

im Hinblick auf die substanzielle Arbeit, welche seit 1977 vom Ausschuss für die Entwicklung des Sports (CDDS) durch die Entwicklung von Politiken zur Förderung des Sports unter den Mitgliedstaaten des Europarats geleistet wurde;

im Hinblick auf die Europäische Kulturkonvention vom 19. Dezember 1954 (Sammlung der Europäischen Abkommen, Nr. 135);

im Hinblick auf das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen (Nr. 120), das Übereinkommen gegen Doping (Nr. 135) und dessen Zusatzprotokoll (Nr. 188);

im Hinblick auf die Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten betreffend die Revidierte Sportcharta (Empfehlung R (92) 13 rev) und den Revidierten Code für Ethik im Sport (Empfehlung R (92) 14 rev);

in Anbetracht der Schlussfolgerungen des Dritten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarats (16.-17. Mai 2005 in Warschau), welches "die Fortsetzung der Aktivitäten des Europarats, welche als Referenz im Bereich des Sports gelten" empfahl;

in Anbetracht dessen, dass die natürlichen Werte des Sports, wie Respekt, gegenseitiges Verständnis und Fairplay, ausgezeichnete Mittel zur Förderung der Werte und Ziele des Europarats darstellen;

im Bewusstsein, dass der Sport einen einzigartigen Platz in der modernen Gesellschaft einnimmt, indem er Demokratie, Beteiligung, Engagement, Motivation, Zugehörigkeit und sozialen Zusammenhalt unterstützt;

in Hervorhebung der Wichtigkeit und Bedeutung des Sports in der modernen Gesellschaft, namentlich aus politischer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht;

im Wissen um die Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Integration, im Besonderen bei jungen Menschen, und bei der Bewahrung der Gesundheit der Bevölkerung;

im Hinblick auf die Entscheidung vom 9. Mai 2007, mit welcher das Ministerkomitee jene Mitgliedstaaten, die dies wünschen, dazu ermächtigte, dieses Ziel im Rahmen des Europarats mit einem Erweiterten Teilabkommen zu verfolgen;

beschliessen hiermit die Errichtung eines Erweiterten Teilabkommens über Sport (EPAS), welche den beiliegenden Statuten unterliegt;

vereinbaren hiermit, dass EPAS für einen Anfangszeitraum von drei Jahren errichtet wird;

vereinbaren hiermit, das Funktionieren von EPAS im Hinblick auf die Fortsetzung seines Wirkungsbereichs nach diesen drei Jahren zu überprüfen;

bringen ihren Wunsch zum Ausdruck, dass alle Mitgliedstaaten des Europarats und andere Vertragparteien der Europäischen Kulturkonvention in der nahen Zukunft Mitglieder des Erweiterten Teilabkommens über Sport (EPAS) werden:

Statut des Erweiterten Teilabkommens über Sport (EPAS)

Art. 1

Aufgaben

Politik und Standards

Art. 2

Beitritt und Mitgliedschaft

Art. 3

Vorstand

Art. 4

Budget

Art. 5

Statutarischer Ausschuss

Art. 6

Sekretariat

Art. 7

Änderungen

Das Ministerkomitee kann, in seiner Zusammensetzung, welche auf die Vertreter der Mitgliedstaaten des Erweiterten Teilabkommens beschränkt ist, und nach Konsultierung der andern Mitglieder gemäss Art. 2, mit einer Mehrheit gemäss Art. 20d des Statuts des Europarats Änderungen zu diesem Statut annehmen.

Art. 8

Rücktritt

Geltungsbereich des Erweiterten Teilabkommens am 1. Januar 2008

[^1]: Inoffizielle Übersetzung des englischen Originaltextes.

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