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Kundmachung vom 20. Mai 2008 des Beschlusses Nr. 131/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Geltender Text a fecha 2008-05-14

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 28. September 2007

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 14. Mai 2008

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41[^1], in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 131/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Fürstliche Regierung: gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Art. 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

beschliesst:

Anhang

Art. 1

Art. 5 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:

"5) Die EFTA-Staaten beteiligen sich an den in Abs. 8 unter den ersten beiden Gedankenstrichen genannten Programmen und Massnahmen der Gemeinschaft ab dem 1. Januar 1996, an dem unter dem dritten Gedankenstrich genannten Programm ab dem 1. Januar 2000, an dem unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programm ab 1. Januar 2001, an den unter dem fünften und sechsten Gedankenstrich genannten Programmen ab dem 1. Januar 2002, an den unter dem siebten und achten Gedankenstrich genannten Programmen ab dem 1. Januar 2004 und an dem unter dem neunten und zehnten Gedankenstrich genannten Programmen ab dem 1. Januar 2007 sowie an dem unter dem elften Gedankenstrich genannten Programm ab dem 1. Januar 2008."

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens in Kraft[^4] . Er gilt ab 1. Januar 2008.

Art. 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2007.

(Es folgen die Unterschriften)

[^1]: LR 170.50

[^2]: ABl. L 304 vom 22.11.2007, S. 47.

[^3]: ABl. L 173 vom 3.7.2007, S. 19.

[^4]: Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.