Finanzbeschluss vom 15. Dezember 2010 betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der zweiten Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2010 beschlossen: [^1]
Art. 1
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der zweiten Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wird ein Kredit in Höhe von 1 790 000 Euro bewilligt.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 128/2010
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.