Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme bestimmter Rechtsakte der Europäischen Kommission im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 5. Mai 2011
Inkrafttreten: 5. Mai 2011
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 5. Mai 2011 bei der Europäischen Union Europäische Kommission Generalsekretariat, SG.A.3 Brüssel
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen der Kommission vom 9. Juni 2008, 17. Juni 2008, 25. Juni 2008, 22. Juli 2008, 16. September 2008, 6. Mai 2009, 6. Oktober 2009, 12. Oktober 2009, 1. Dezember 2009, 9. Februar 2010, 17. August 2010, 22. Dezember 2010, 3. März 2011 und 5. April 2011, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurden, und in denen die folgenden Entscheidungen, Beschlüsse und Empfehlungen der Kommission notifiziert wurden:
Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein die obgenannten Empfehlungen zur Kenntnis nimmt sowie den Inhalt der obgenannten Entscheidungen und Beschlüsse akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
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