Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2011/369/EU des Rates zur Änderung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Typ Notenaustausch
Veröffentlichung 2011-07-28
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 15. Juli 2011

Inkrafttreten: 15. Juli 2011

Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 15. Juli 2011 bei der Europäischen Union Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation des Rates vom 24. Juni 2011, die folgenden Inhalt hat:

"In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 des Protokolls wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:

Beschluss des Rates zur Änderung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft)

Ratsdokument:

9416/11 VISA 81 COMIX 276

Datum der Annahme: 9. Juni 2011" [^2]

Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsprotokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.

Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes

[^2]: Beschluss 2011/369/EU des Rates vom 9. Juni 2011 zur Änderung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft), ABl. L 166 vom 25.6.2011, S. 22.

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