Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Erstellung der Liste der von Visumantragstellern in Bosnien und Herzegowina, Sri Lanka und Türkei vorzulegenden Belege (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 31. Oktober 2011
Inkrafttreten: 31. Oktober 2011
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 31. Oktober 2011 bei der Europäischen Union Europäische Kommission Generalsekretariat, SG.A.3 200, Rue de la Loi 1049 Brüssel Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 14. Oktober 2011, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurde, und in der der folgende Beschluss der Kommission notifiziert wurde: - Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Oktober 2011 über die Erstellung der Liste der von Visumantragstellern in Bosnien und Herzegowina, Sri Lanka und der Türkei (Ankara, Istanbul, Edirne und Izmir) vorzulegenden Belege (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 7192 endg.) Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des obgenannten Beschlusses akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
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