Gesetz vom 21. Oktober 2011 über die Eingliederung des Amtes für Handel und Transport in das Amt für Volkswirtschaft

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2011-12-15
Letzte Aktualisierung 2012-01-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: [^1]

Art. 1

Grundsatz

Das Amt für Handel und Transport wird in das Amt für Volkswirtschaft eingegliedert.

Art. 2

Abänderung von Amtsbezeichnungen

In folgenden Gesetzen ist vorbehaltlich Art. 3 die Bezeichnung "Amt für Handel und Transport" durch die Bezeichnung "Amt für Volkswirtschaft", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

Art. 3

Aufhebung bisherigen Rechts

Es werden aufgehoben:

Art. 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 99/2011

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