Gesetz vom 15. Dezember 2011 über die Aufteilung des Amtes für Personal und Organisation in ein Amt für Personal und Organisation und in ein Amt für Informatik

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2012-01-31
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: [^1]

Art. 1

Grundsatz

Das Amt für Personal und Organisation wird in ein Amt für Personal und Organisation und in ein Amt für Informatik aufgeteilt.

Art. 2

Abänderung von Bezeichnungen

1) In folgenden Gesetzen ist die Bezeichnung "Amt für Personal und Organisation" durch die Bezeichnung "Amt für Informatik", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

2) In Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. März 2003 über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung, LGBl. 2003 Nr. 108, wird die Wortfolge "Das Amt für Personal und Organisation" durch die Wortfolge "Das Amt für Personal und Organisation und das Amt für Informatik" ersetzt.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 127/2011

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.