Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 977/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) und der Durchführungsbeschlüsse zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) in einer ersten bzw. zweiten Region (2011/636/EU und 2012/233/EU) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Typ Notenaustausch
Veröffentlichung 2012-08-24
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 16. August 2012

Inkrafttreten: 16. August 2012

Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 16. August 2012 bei der Europäischen Union Europäische Kommission Generalsekretariat, SG.A.3 200, Rue de la Loi 1049 Brüssel Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 13. Juli 2012, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurde, und in der die folgenden Rechtsakte der Kommission notifiziert wurden: - Verordnung (EU) Nr. 977/2011 der Kommission vom 3. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex);[^1] - Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. September 2011 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa- Informationssystems (VIS) in einer ersten Region (2011/636/EU);[^2] - Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. April 2012 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) in einer zweiten Region (2012/233/EU).[^3] Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der obgenannten Rechtsakte akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

[^1]: ABl. L 258 vom 4.10.2011, S. 9.

[^2]: ABl. L 249 vom 27.9.2011, S. 18.

[^3]: ABl. L 117 vom 1.5.2012, S. 9.

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