Finanzbeschluss vom 1. Oktober 2014 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm "Erasmus+" (2014-2020)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2014 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm "Erasmus+" in den Jahren 2014 bis 2020 wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils von 1.12 % für das Jahr 2014 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 5 599 000 Euro genehmigt.
2) Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
Art. 2
Aufhebung bisherigen Rechts
Der Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2013 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm "Erasmus+" (2014-2020), LGBl. 2014 Nr. 13, wird aufgehoben.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 77/2014
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.