Finanzbeschluss vom 2. Dezember 2015 über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2016-01-29
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2015 beschlossen:[^1]

Art. 1

Darlehen

1) Für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals gewährt das Land der Stiftung Ostschweizer Kinderspital ein Darlehen in Höhe von 4 054 000 Franken.

2) Das Darlehen wird in den ersten fünf Jahren zu 1.5 % und in den nachfolgenden fünf Jahren zu 2.0 % verzinst.

3) Das Darlehen wird über höchstens 29 Jahre amortisiert.

4) Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital nach für alle Stiftungsträger gültigen Regeln die Staffelung der Auszahlung des Darlehens, den Beginn der Verzinsung und der Amortisation sowie den zu entrichtenden Darlehenszins nach den ersten zehn Jahren zu vereinbaren.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 131/2015

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